Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Firma Verwey-Bassum GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden. Sie betreffen alle Dienstleistungen, die in den jeweiligen Angeboten aufgeführt sind und welche wir auf der Website beschrieben haben (Sandstrahlarbeiten, Arbeiten im Haus und um das Haus sowie Dienstleistungen im Gartenbereich etc.). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich annimmt. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag wird entweder durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Arbeiten wirksam.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen wird. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zusätzliche Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass beim Sandstrahlen Staub entsteht, der sich in den Innenräumen und auch auf dem Außengelände verteilen kann. Die Schutzmaßnahmen in Form des Abklebens von Fenstern, Türen, Wänden, Objekten oder Ähnlichem und das Schützen von anderen Gegenständen übernimmt ausschließlich der Kunde, da wir keine Verantwortung für die Beschädigung durch Klebeband oder Staub etc. übernehmen.
Für den Transporter und den Kompressor benötigen wir drei Parkflächen in unmittelbarer Nähe der Baustelle, da die Schläuche maximal 20 Meter lang sind.
Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass Materialien wie Beton, Klebereste/Silikon nicht von Objekten abgestrahlt werden können, da es erheblichen Schaden an den jeweiligen Materialien anrichten würde.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise für die erbrachten Dienstleistungen richten sich nach den im Vertrag bzw. im Angebot festgelegten Preisen. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und, soweit erforderlich, pünktlich zum vereinbarten Termin, Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten und Flächen zu gewähren.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen vorliegen, insbesondere wenn es sich um Arbeiten an öffentlichen, gemeinsamen oder denkmalgeschützten Flächen handelt.
- Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen und dadurch Verzögerungen oder zusätzliche Kosten entstehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hieraus entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
Ausführung der Arbeiten
- Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und termingerecht aus, soweit ihm dies möglich ist und keine unvorhergesehenen Hindernisse (z. B. Witterungsbedingungen, Krankheit) die Erfüllung verzögern.
- Verzögert sich die Ausführung der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder infolge höherer Gewalt, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatztermin zu vereinbaren oder vom Vertrag zurückzutreten.
Abnahme und Gewährleistung
- Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistungen nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Fertigstellung rügt.
- Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Für versteckte Mängel gilt eine Rügefrist von 12 Monaten ab Abnahme.
Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Auftraggebers oder Dritter entstehen.
Rücktritt und Kündigung
- Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer eine vereinbarte Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbringt und eine schriftliche Nachfristsetzung erfolglos verstrichen ist.
- Ein Widerruf vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist nach Beginn des Auftrags nicht
mehr möglich (§18 Absatz1 Z 1 FAGG)
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet oder seinen Mitwirkungspflichten in erheblichem Maße nicht nachkommt.
Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.